Willkommen in der Katholischen öffentlichen Bücherei (KÖB) Haselünne!

Die Bücherei ist eine öffentliche Einrichtung und steht jedem ohne Unterschied offen. Sie hält Medien der Bildung, der Information und der sinnvollen Freizeitgestaltung bereit. Der vorhandene Medienbestand wird den individuellen Bedürfnissen, den Wünschen der Benutzer und den gesellschaftlichen Aufgaben entsprechend ausgebaut. Nicht vorhandene Sachliteratur wird durch den Leihverkehr der deutschen Bibliotheken vermittelt.

    Benutzerkreis
Jeder kann Benutzer der Bücherei werden und die durch die Bücherei bereitgestellten Medien entleihen oder einsehen.

    Anmeldung
Der Benutzer meldet sich persönlich an und weist sich durch einen gültigen Personalausweis aus. Name, Geburtsdatum und Anschrift, ggf. auch die entsprechenden Daten des gesetzlichen Vertreters, werden von der Bücherei elektronisch gespeichert. Durch Unterschrift erkennt der Benutzer die Benutzungsordnung und die Gebührenordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung an und willigt in die Speicherung seiner Daten durch die Bücherei ein. Kinder und Jugendliche (unter 14 Jahren) benötigen zur Benutzung der Bücherei die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten, der durch seine Unterschrift der Benutzung zustimmt, sich zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung der Gebühren verpflichtet.

    Benutzerausweis
Der Benutzer erhält bei der Anmeldung einen Benutzerausweis. Er ist nicht übertragbar und bei jeder Ausleihe vorzulegen. Sein Verlust, sowie Änderungen des Namens und der Anschrift sind unverzüglich der Bücherei mitzuteilen.

    Leihfristen
Mit Ausnahme von Videos, DVDs und CD-ROMs, die wochenweise gegen eine Gebühr ausgeliehen werden, ist die Ausleihe für den Zeitraum von 4 Wochen kostenlos. Bei der Ausleihe wird ein Beleg ausgegeben, auf dem das geltende Rückgabedatum vermerkt ist. Eine Verlängerung der Leihfrist ist höchstens zweimal möglich, sofern das Medium nicht vorgemerkt wurde. Die Verlängerung kann auch telefonisch erfolgen. Die Medien sind vor Ablauf der Leihfrist und während der Öffnungszeiten zurückzugeben. Bei Überschreitung der Leihfrist wird für jedes Medium eine Versäumnisgebühr erhoben.

    Vormerkungen
Medien aus dem Bestand der Bücherei, die ausgeliehen sind, können vorgemerkt werden.

    Behandlung der ausgeliehenen Medien, Haftung
Ausgeliehene Medien sind sorgfältig zu behandeln und vor Verlust, Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die durch die Benutzung der Medien entstehen. Entliehene Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Verlust oder die Beschädigung ausgeliehener Medien ist der Bücherei zu melden. Die Bücherei kann bei Verlust oder Beschädigung der Medien einen Schadenersatz bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten vom Entleiher verlangen.

    Leihverkehr der deutschen Bibliotheken
Jeder Benutzer kann gegen Erstattung der entstehenden Kosten Sachliteratur im Leihverkehr der deutschen Bibliotheken bestellen. Im Leihverkehr gelten besondere jeweils mitgeteilte Leihfristen und Benutzungsordnungen.